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Nebenberuflich selbstständig neben dem Angestelltenjob

Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn deine selbstständige Tätigkeit neben einer Hauptbeschäftigung läuft und wirtschaftlich die kleinere von beiden bleibt. Ein eigener Rechtsstatus ist das nicht — es ist eine Einstufung, die vor allem deine Krankenkasse vornimmt. Vier Dinge sind dafür zu klären: die Anmeldung, die Krankenversicherung, das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber und die Steuern. Was dabei gilt und welche Werte 2026 zählen, steht hier.

Blog · FreelancingVon Ralph Höfting — Freelancer seit 2023, seitdem ortsunabhängigLesezeit ca. 9 MinutenStand: August 2026

Auf dieser SeiteWas nebenberuflich selbstständig bedeutetZweites Standbein oder Übergang?Anmelden: Gewerbe oder freier BerufKrankenversicherung: die Grenze, die Geld kostetWas dein Arbeitgeber wissen mussSteuern: drei Grenzen, die zählenWann aus nebenberuflich hauptberuflich wirdHäufige Fragen

Was nebenberuflich selbstständig bedeutet

Es gibt keinen Antrag, mit dem man „nebenberuflich selbstständig“ wird, und es steht auch in keinem Ausweis. Der Begriff beschreibt ein Verhältnis: Du hast eine Hauptbeschäftigung, meistens eine Anstellung, und daneben eine selbstständige Tätigkeit, die zeitlich und wirtschaftlich die kleinere von beiden ist. Wer diese Einstufung vornimmt, ist im Regelfall nicht das Finanzamt, sondern deine Krankenkasse — und deshalb ist sie die erste Stelle, mit der du reden solltest.

Nebenberuflich selbstständig — kurz erklärt

Nebenberuflich selbstständig ist eine selbstständige Tätigkeit, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird und dieser wirtschaftlich untergeordnet bleibt. Es ist kein eigener Rechtsstatus, sondern eine Einstufung: Die gesetzliche Krankenkasse prüft anhand von Arbeitszeit, Einkommen und Beschäftigten, ob die Selbstständigkeit haupt- oder nebenberuflich ist. Von dieser Einstufung hängen deine Beiträge ab — die steuerlichen Pflichten gelten unabhängig davon ab dem ersten Euro Gewinn.

Zur Einordnung eine Zahl: Von den 690.000 Menschen, die 2025 in Deutschland gegründet haben, taten das 483.000 im Nebenerwerb — gegenüber 382.000 im Jahr davor. Nur 206.000 sind direkt im Vollerwerb gestartet, der Gründerinnenanteil lag bei 35 Prozent (KfW-Gründungsmonitor 2026, veröffentlicht am 19. Mai 2026). Der Weg neben dem Job ist also nicht die Ausnahme, sondern inzwischen die deutliche Mehrheit. Das ist keine Kleinigkeit für jemanden, der glaubt, entweder ganz oder gar nicht entscheiden zu müssen.

Zweites Standbein oder Übergang?

Fast alles, was zu diesem Thema geschrieben wird, meint dasselbe: ein zweites Standbein, das dauerhaft neben dem ersten steht. Die Beispiele in den üblichen Ratgebern reichen von Hundesitting über Nachhilfe bis zu Lieferdiensten. Das ist ein legitimes Ziel — es ist nur ein anderes als deins, wenn du im Büro arbeitest und dich fragst, ob deine Arbeit auch anders gehen könnte.

Küchentisch am Abend mit halb zugeklapptem Laptop, aufgeschlagenem Notizbuch und einer Tasse Tee
Der Nebenerwerb findet abends und am Wochenende statt. Genau das ist sein Vorteil: Solange dein Gehalt weiterläuft, darf das Neue langsam sein.

Für die meisten Frauen, mit denen wir arbeiten, ist die nebenberufliche Selbstständigkeit kein Dauerzustand, sondern eine Testphase mit doppeltem Boden. Nicht: dazuverdienen. Sondern: herausfinden, ob das, was du seit zehn Jahren im Büro tust, auch auf eigene Rechnung funktioniert — mit einem Gehalt im Rücken, das jeden Monat kommt.

NebenverdienstÜbergang
Zielzusätzliches Geld, dauerhaft neben dem Jobprüfen, ob der zweite Weg trägt
Tätigkeitoft etwas anderes als der Hauptjobgenau das, was du beruflich kannst
Erfolgsmaßstabder Betrag am Monatsendezahlende Kundinnen, die wiederkommen
Zeithorizontoffenbegrenzt — irgendwann kippt es oder du lässt es
Was du riskierstFreizeitFreizeit, für eine begrenzte Zeit

Der Unterschied klingt akademisch, entscheidet aber über deine erste Handlung. Wer dazuverdienen will, sucht die Tätigkeit mit dem besten Stundenlohn. Wer testen will, nimmt die Tätigkeit, die er ohnehin beherrscht — Projektmanagement, Text, Social Media, Buchhaltung, Kundenkommunikation. Deine Berufserfahrung ist dabei das Startkapital, nicht das Hindernis. Zehn Jahre Marketing sind ein Angebot; sie sind nur bisher nie eines gewesen.

Und weil das hier nicht auf eine einzige Antwort hinauslaufen soll: Wenn du schlicht 300 Euro im Monat zusätzlich brauchst, ist dieser Artikel der falsche. Dafür ist ein Minijob schneller, sicherer und im Zweifel besser bezahlt als eine Selbstständigkeit, die erst Kunden finden muss. Der Rest dieses Textes ist für den anderen Fall — wenn du wissen willst, ob aus deiner Arbeit ein eigener Weg werden kann. Warum dieser Weg für viele überhaupt anfängt, haben wir in Berufliche Neuorientierung beschrieben. Und falls die Selbstständigkeit für dich noch gar nicht feststeht: Freelancing oder Remote-Job vergleicht beide Wege, bevor du dich für einen entscheidest.

Anmelden: Gewerbe oder freier Beruf

Angemeldet wird immer, und zwar bevor du die erste Rechnung schreibst. Wo du dich meldest, hängt davon ab, ob deine Tätigkeit als Gewerbe oder als freier Beruf gilt. Diese Einordnung nimmt das Finanzamt vor, nicht du.

GewerbeFreier Beruf
Typische TätigkeitenHandel, Vermittlung, Social-Media-Betreuung, virtuelle AssistenzText, Beratung, Übersetzung, Grafik, Unterricht, IT-Konzeption
Wo du dich meldestGewerbeamt, danach automatisch Finanzamtdirekt beim Finanzamt
Kosten der Anmeldungje nach Gemeinde meist 20 bis 60 Eurokeine
KammerPflichtmitgliedschaft IHK oder HWKkeine
Gewerbesteuerab 24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 GewStG)fällt nicht an

In beiden Fällen bekommst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, weist keine Umsatzsteuer aus und muss keine abführen (§ 19 UStG in der seit dem 1. Januar 2025 geltenden Fassung). Das spart Bürokratie, kostet aber den Vorsteuerabzug — bei größeren Anschaffungen rechnet es sich manchmal andersherum. Die Grenzen beziehen sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn.

Ein häufiger Irrtum: Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Krankenkasse und nichts mit der Einkommensteuer zu tun. Sie regelt ausschließlich die Umsatzsteuer. Wer sie wählt, ist trotzdem selbstständig, trotzdem buchführungspflichtig in einfacher Form und trotzdem einkommensteuerpflichtig.

Krankenversicherung: die Grenze, die Geld kostet

Das ist die Stelle, an der es teuer werden kann, und zugleich die, die in den meisten Ratgebern als Fußnote steht. Solange deine Krankenkasse dich als nebenberuflich selbstständig führt, ändert sich an deinen Beiträgen nichts: Sie werden weiter aus deinem Gehalt berechnet, dein Arbeitgeber zahlt die Hälfte, dein Gewinn aus der Selbstständigkeit bleibt beitragsfrei. Stuft sie dich als hauptberuflich selbstständig ein, kippt das — dann zahlst du auf dein selbstständiges Einkommen zusätzlich Beiträge, und zwar allein.

Die Kassen prüfen mit einer Vermutungsregel. Nach den Kriterien für 2026 gilt eine Tätigkeit als hauptberuflich, wenn eines davon zutrifft:

  • Mehr als 30 Stunden pro Woche selbstständige Arbeit — unabhängig vom Einkommen.
  • Mehr als 20 Stunden pro Woche und ein selbstständiges Einkommen über 1.977,50 Euro im Monat (die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße 2026), das damit zur Haupteinnahmequelle wird.
  • Beschäftigte über einen Minijob hinaus.

Wer daneben in Vollzeit angestellt ist, wird in aller Regel als nebenberuflich geführt — für eine hauptberufliche Selbstständigkeit bleibt neben einer vollen Stelle schlicht kein Raum (AOK, Hauptberuflich Selbstständige). Kritisch wird es, wenn du deine Stelle reduzierst: Aus einer Vier-Tage-Woche plus wachsendem Nebenerwerb kann schneller eine Umstufung werden, als dir lieb ist.

Die praktische Regel lautet deshalb: Melde die Selbstständigkeit bei deiner Kasse an, bevor du anfängst, und frag nach der Einstufung schriftlich. Du bekommst dann einen Fragebogen zu Stunden und erwartetem Gewinn. Das ist keine Prüfung, die man bestehen oder durchfallen kann — es ist eine Zuordnung, und sie im Voraus zu kennen, ist deutlich angenehmer als eine Nachforderung im Folgejahr.

Was dein Arbeitgeber wissen muss

Die erste Frage der meisten lautet nicht „Wie melde ich das an?“, sondern „Erfährt mein Chef das?“. Sie ist berechtigt, und sie hat eine klare Antwort: Eine Nebentätigkeit ist grundsätzlich erlaubt. Sie fällt unter die freie Berufswahl, und dein Arbeitgeber kann sie nicht pauschal verbieten. Was er darf, ist deutlich enger, als die meisten annehmen:

  • Anzeigepflicht ja, Genehmigungsvorbehalt nur im Rahmen. Die meisten Arbeitsverträge enthalten eine Klausel, dass Nebentätigkeiten anzuzeigen oder genehmigen zu lassen sind. Eine Genehmigung darf aber nur verweigert werden, wenn es einen sachlichen Grund gibt — ein pauschales Verbot in einem Formulararbeitsvertrag ist unwirksam.
  • Konkurrenz ist die harte Grenze. Solange dein Arbeitsverhältnis läuft, darfst du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Dieselbe Leistung an dieselbe Kundengruppe ist der Fall, in dem ein Verbot trägt.
  • Deine Hauptleistung darf nicht leiden. Wer übermüdet zur Arbeit kommt, gibt dem Arbeitgeber ein Argument. Deshalb sind zwei feste Abende in der Woche besser als jede Nacht ein bisschen.
  • Arbeitszeitgesetz gilt über beide Tätigkeiten. Angestellte Arbeitszeit und selbstständige Zeit werden für die Höchstarbeitszeit zusammengerechnet, wenn beides Beschäftigung im Sinne des Gesetzes ist. In der Praxis ist das ein Argument für Maß, nicht für Heimlichkeit.
  • Urlaub ist Erholung. Den kompletten Jahresurlaub für Kundenprojekte zu nutzen, ist arbeitsrechtlich heikel — und praktisch die verlässlichste Art, sich zu verheizen.

Bleibt die Frage der Diskretion, und die ist legitim. Du musst niemandem im Team erzählen, was du abends tust; die Anzeige gegenüber der Personalabteilung ist eine formale Sache und keine Ankündigung, dass du gehst. Was wir nicht empfehlen: die Anzeige weglassen, wenn der Vertrag sie verlangt. Sie ist selten ein Problem — ihr Fehlen kann eines werden, genau zu dem Zeitpunkt, an dem du am wenigsten Ärger gebrauchen kannst.

Ein Hinweis zur Ehrlichkeit dieses Abschnitts: Das sind die Grundlinien, kein Rechtsrat. Wenn dein Vertrag eine Wettbewerbsklausel enthält oder du im öffentlichen Dienst arbeitest, wo eigene Regeln gelten, lohnt eine Stunde bei einer Fachanwältin mehr als jede Recherche.

Steuern: drei Grenzen, die zählen

Steuerlich beginnt die Selbstständigkeit mit dem ersten Euro Gewinn — es gibt keine Freigrenze, ab der man „richtig“ selbstständig wird. Was es gibt, sind drei Beträge, die in der Praxis den Unterschied machen. Sie haben unterschiedliche Bezugsgrößen, und genau das wird oft verwechselt.

BetragWorauf er sich beziehtWas er bewirkt
410 Euro im JahrNebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug, also dein GewinnBis dahin bleiben die Einkünfte über den Härteausgleich steuerfrei; darüber wird eine Steuererklärung zur Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 EStG).
12.348 Euro im Jahrdein gesamtes zu versteuerndes Einkommen, Gehalt inklusiveGrundfreibetrag 2026. Als Angestellte ist er durch dein Gehalt längst ausgeschöpft — der Gewinn wird deshalb mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert, nicht steuerfrei gestellt.
25.000 / 100.000 Eurodein Umsatz, nicht dein GewinnKleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen, kein Vorsteuerabzug.

Der Punkt, der am häufigsten überrascht, steht in der mittleren Zeile: Der Grundfreibetrag hilft dir nicht. Er gilt einmal pro Person und ist bei einem Bürogehalt bereits verbraucht. Dein Nebengewinn landet damit obenauf und wird mit deinem Grenzsteuersatz besteuert — bei 3.500 Euro netto im Monat sind das grob ein Drittel bis 42 Prozent. Wer das nicht einplant, hat im ersten Steuerbescheid eine unangenehme Zeile stehen.

Praktisch heißt das: Leg von jeder Einnahme einen Teil auf ein separates Konto, bevor du sie als verfügbar betrachtest, und mach die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht am 31. Dezember zum ersten Mal. Wie hoch dein Anteil sein muss, hängt an deinem Gehalt und deiner Steuerklasse — diese Zahl rechnet dir eine Steuerberaterin in zwanzig Minuten aus, und dafür ist sie ihr Geld wert.

Wann aus nebenberuflich hauptberuflich wird

Der Teil, den kaum ein Ratgeber behandelt, weil er den Nebenerwerb als Dauerzustand denkt: Irgendwann ist die Frage nicht mehr, ob es nebenbei geht, sondern ob es allein trägt. Diese Entscheidung ist keine Gefühlssache, und sie hat vier Stationen — grob, weil dein Fall im Detail anders aussieht als jeder andere.

  1. Anmelden und die Einstufung schriftlich klären

    Gewerbeamt oder Finanzamt, dann die Krankenkasse. Wer diese Reihenfolge einhält, weiß von Anfang an, mit welchen Beiträgen er rechnet — und muss später nichts korrigieren.

  2. Klein anfangen, mit dem, was du beruflich kannst

    Eine zahlende Kundin sagt mehr über die Tragfähigkeit aus als zehn Wochen Recherche. Der erste Auftrag darf zu billig sein; er ist ein Test, keine Preisliste.

  3. Zwei Kennzahlen beobachten statt eine

    Nicht nur den Umsatz, sondern auch die Stunden. Beide entscheiden über die Einstufung deiner Kasse, und die Stunden verraten dir früher als der Umsatz, ob das Ganze auf Dauer neben einer vollen Stelle funktioniert.

  4. Erst wechseln, wenn das Neue trägt

    Wiederkehrende Kundinnen, eine Auslastung, die du kennst, und ein Puffer für die ersten Monate. Gekündigt wird, wenn es steht — nicht, damit es entsteht.

Wie lange das dauert, ist die Frage, auf die es keine seriöse Pauschalantwort gibt. Ein Anhaltspunkt aus unserem Mentoring: Anni hat den Weg neben ihrem Job begonnen und schreibt nach Abschluss: „Jetzt, nach 7 Monaten, stehe ich in meiner Selbstständigkeit, mache die ersten Umsätze und habe den 9-to-5-Job endgültig an den Nagel gehangen.“ Sieben Monate sind kein Versprechen — sie sind ein Beispiel dafür, dass die Reihenfolge funktioniert: erst aufbauen, dann kündigen. Woher die ersten Aufträge realistischerweise kommen, steht in Projektbörsen und Plattformen für Freelancer; wie sich der Freelancing-Weg zur Remote-Anstellung verhält, in unserer Übersicht Remote arbeiten.

Häufige Fragen zur nebenberuflichen Selbstständigkeit

Ab wann gilt man als nebenberuflich selbstständig?

Sobald du eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft und mit Gewinnabsicht neben einer Hauptbeschäftigung ausübst — eine Mindestgrenze in Euro oder Stunden gibt es dafür nicht. Entscheidend ist das Verhältnis der beiden Tätigkeiten: Die Selbstständigkeit muss der Hauptbeschäftigung zeitlich und wirtschaftlich untergeordnet bleiben. Diese Einstufung nimmt deine gesetzliche Krankenkasse vor, und sie prüft dafür Arbeitszeit, Einkommen und ob du Beschäftigte hast. Wer in Vollzeit angestellt ist, wird in aller Regel als nebenberuflich selbstständig geführt.

Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, dass ich nebenberuflich selbstständig bin?

In den meisten Fällen ja, weil der Arbeitsvertrag eine Anzeige- oder Genehmigungsklausel enthält. Verbieten kann dein Arbeitgeber die Nebentätigkeit deshalb aber nicht pauschal: Eine Genehmigung darf nur aus sachlichem Grund verweigert werden, etwa bei Konkurrenztätigkeit, bei Beeinträchtigung deiner Hauptleistung oder bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz. Ein generelles Nebentätigkeitsverbot in einem Formulararbeitsvertrag ist unwirksam. Praktisch ist die Anzeige selten ein Problem — sie zu unterlassen kann eines werden.

Was ändert sich bei der Krankenversicherung, wenn ich nebenberuflich selbstständig bin?

Solange deine Kasse dich als nebenberuflich selbstständig führt, ändert sich nichts: Deine Beiträge werden weiter aus dem Gehalt berechnet, dein Arbeitgeber trägt die Hälfte, der Gewinn aus der Selbstständigkeit bleibt beitragsfrei. Wird die Tätigkeit als hauptberuflich eingestuft, zahlst du auf dieses Einkommen zusätzlich Beiträge, und zwar vollständig selbst. Als hauptberuflich gilt sie 2026 unter anderem ab mehr als 30 Wochenstunden oder ab mehr als 20 Wochenstunden mit einem Einkommen über 1.977,50 Euro im Monat. Melde die Tätigkeit deshalb vorher bei deiner Kasse an.

Wie viel darf ich nebenberuflich selbstständig verdienen, ohne Steuern zu zahlen?

Steuerfrei bleiben Nebeneinkünfte bis 410 Euro Gewinn im Jahr über den sogenannten Härteausgleich; darüber wird eine Einkommensteuererklärung zur Pflicht. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro für 2026 hilft Angestellten dabei nicht, weil er sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen bezieht und durch das Gehalt bereits ausgeschöpft ist. Dein Gewinn wird deshalb mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Davon zu unterscheiden ist die Umsatzsteuer: Als Kleinunternehmerin nach § 19 UStG weist du keine aus, solange dein Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr unter 100.000 Euro bleibt.

Brauche ich für eine nebenberufliche Selbstständigkeit eine Gewerbeanmeldung?

Das hängt von der Tätigkeit ab. Freie Berufe wie Text, Beratung, Übersetzung, Grafik oder Unterricht melden sich direkt beim Finanzamt an und brauchen kein Gewerbe; sie zahlen auch keine Gewerbesteuer und sind nicht Pflichtmitglied in einer Kammer. Gewerbliche Tätigkeiten wie Handel, Vermittlung oder virtuelle Assistenz brauchen eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt, die je nach Gemeinde meist zwischen 20 und 60 Euro kostet. Die Einordnung trifft am Ende das Finanzamt. In beiden Fällen folgt danach der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Ralph Höfting, Mitgründer von Nomads on a Path

Über den Autor

Ralph Höfting ist Mitgründer von Nomads on a Path. Er hat bis Ende 2022 im E-Commerce gearbeitet und ist seit Anfang 2023 selbstständiger Freelancer — den Übergang aus der Anstellung hat er neben dem laufenden Job vorbereitet. Gemeinsam mit Nici begleitet er im Mentoring The Nomads Work Frauen auf beiden Wegen in die Remote-Arbeit.

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