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Nebenberuflich selbstständig: die Verdienstgrenze, die es nicht gibt

Eine feste Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige gibt es nicht. Es gibt fünf Schwellen, und sie gehören verschiedenen Stellen: dem Finanzamt, deiner Krankenkasse und deinem Arbeitgeber. Keine davon verbietet dir etwas — jede ändert nur, was ab da für dich gilt, und zwei davon stehen nicht einmal in Euro. Dieser Artikel ordnet die fünf ein und sagt dir, wer sie für deinen Fall verbindlich beantwortet. Eine Steuer- oder Rechtsberatung ist er nicht.

Blog · FreelancingVon Ralph Höfting — Freelancer seit 2023, seitdem ortsunabhängigLesezeit ca. 8 MinutenStand: August 2026

Auf dieser SeiteGibt es überhaupt eine Verdienstgrenze?Die fünf Schwellen und was sich an jeder ändertUmsatz oder Gewinn — die teure VerwechslungDer Freibetrag, der dir nicht hilftDie Grenze, die nicht in Euro stehtDie Schwelle, die du überschreiten willstHäufige Fragen

Gibt es überhaupt eine Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige?

Nein. Es gibt keinen Betrag, ab dem du etwas nicht mehr darfst. Wer nach der Verdienstgrenze sucht, sucht meistens nach einer Erlaubnis — und die brauchst du nicht. Was es gibt, sind Schwellen: Beträge und Stunden, an denen sich ändert, wer von dir etwas will und was du zu tun hast. Steuerlich zählt dabei schon der erste Euro Gewinn; eine Bagatellgrenze, unterhalb derer die Selbstständigkeit „nicht zählt“, existiert nicht.

Daraus folgt aber nicht, was die meisten befürchten. Es folgt kein Verbot, keine Genehmigung, kein Antrag mit ungewissem Ausgang. Es folgt eine Handvoll Zuordnungen — und wenn du weißt, welche Stelle für welche Schwelle zuständig ist, ist die Frage in zehn Minuten erledigt.

Verdienstgrenze — kurz erklärt

Eine Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige gibt es im deutschen Recht nicht als einzelne Zahl. Der Begriff fasst umgangssprachlich mehrere unabhängige Schwellen zusammen, die verschiedenen Stellen gehören: Freigrenzen und Freibeträge beim Finanzamt, Vermutungsgrenzen bei der Krankenkasse und die Klausel zur Nebentätigkeit in deinem Arbeitsvertrag. Sie gelten nebeneinander, greifen zu unterschiedlichen Zeitpunkten und haben unterschiedliche Folgen.

Bevor du weiterliest

Wir sind keine Anwältinnen und keine Steuerberaterinnen, und dieser Artikel ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Er beruht auf dem, was wir von vielen anderen kennen, die diesen Weg gegangen sind, und ordnet ein, welche Stelle wofür zuständig ist. Verbindliche Antworten für deinen Fall geben dir dein Finanzamt, deine Krankenkasse und im Zweifel eine Steuerberaterin oder Fachanwältin — zumal sich Zahlen und Regeln regelmäßig ändern.

Was du anmelden musst, bevor überhaupt eine dieser Schwellen relevant wird, steht in unserem Überblick Nebenberuflich selbstständig neben dem Angestelltenjob. Dieser Artikel hier beantwortet nur die eine Frage, die danach kommt: wie viel.

Die fünf Schwellen und was sich an jeder ändert

Küchentisch am frühen Abend mit aufgeschlagenem Notizbuch, handschriftlicher Zahlenspalte, Taschenrechner und einer Tasse Tee
Der Moment, in dem die Frage zum ersten Mal auftaucht: wenn die ersten Rechnungen geschrieben sind und jemand nachrechnet, was das eigentlich bedeutet.

Die folgenden fünf Schwellen sind der ganze Inhalt der Frage. Entscheidend ist nicht die Zahl, sondern die mittlere Spalte: Es sind drei verschiedene Stellen, und sie reden nicht miteinander. Deshalb kann es passieren, dass du bei einer Schwelle längst darüber bist und bei der nächsten noch weit darunter.

SchwelleWer schaut hinWas sich ab da ändert
410 Euro Gewinn im Jahr Finanzamt Bis dahin bleiben Nebeneinkünfte über den sogenannten Härteausgleich steuerfrei. Darüber wird die Einkommensteuererklärung zur Pflicht, und der Gewinn zählt zu deinem übrigen Einkommen dazu.
25.000 Euro Umsatz im Vorjahr oder 100.000 Euro im laufenden Jahr Finanzamt (Umsatzsteuer) Die Kleinunternehmerregelung endet. Du weist auf deinen Rechnungen Umsatzsteuer aus, meldest sie an und darfst im Gegenzug Vorsteuer abziehen. Bezieht sich auf den Umsatz, nicht auf den Gewinn.
24.500 Euro Gewerbeertrag im Jahr Gemeinde und Finanzamt Gewerbesteuer wird fällig — aber nur, wenn du ein Gewerbe angemeldet hast. Freie Berufe wie Text, Beratung, Grafik oder Unterricht zahlen sie unabhängig von der Höhe nicht.
mehr als 20 Stunden pro Woche und mehr als 1.977,50 Euro Einkommen im Monat — oder mehr als 30 Stunden pro Woche, dann unabhängig vom Einkommen deine Krankenkasse Die Kasse kann dich als hauptberuflich selbstständig einstufen. Dann zahlst du auf dein selbstständiges Einkommen zusätzlich Beiträge, und zwar allein. Das ist die teuerste der fünf Schwellen.
was in deinem Arbeitsvertrag steht — meist eine Anzeige- oder Genehmigungsklausel dein Arbeitgeber Keine Euro-Grenze, und trotzdem meistens die Schwelle, die dich als erste erreicht: Sie greift schon beim ersten Auftrag, nicht erst bei einem bestimmten Betrag.

Alle Beträge sind der Stand für 2026 und ändern sich regelmäßig; die Vermutungsgrenzen der Kassen entsprechen der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße und werden jährlich angepasst (AOK, Hauptberuflich Selbstständige). Verbindlich ist nicht die Zahl aus einem Blogartikel, sondern die Auskunft der Stelle, die in der mittleren Spalte steht.

Eine sechste Stelle taucht in kaum einem Ratgeber auf, und sie kennt gar keinen Betrag: die Rentenversicherung. Für einige selbstständige Tätigkeiten — darunter Lehrende, Pflegeberufe und bestimmte Handwerke — besteht Versicherungspflicht unabhängig davon, wie viel damit verdient wird. Ob deine Tätigkeit dazugehört, sagt dir die Deutsche Rentenversicherung, und sie sagt es kostenlos.

Umsatz oder Gewinn — die teure Verwechslung

Wenn in diesem Thema etwas schiefgeht, dann fast immer hier. Zwei der fünf Schwellen beziehen sich auf den Gewinn, eine auf den Umsatz, und das sind selten ähnliche Zahlen.

  • Umsatz ist alles, was hereinkommt — die Summe deiner Rechnungen, bevor irgendetwas abgezogen wurde.
  • Gewinn ist das, was nach deinen Betriebsausgaben übrig bleibt: Software, Weiterbildung, Arbeitsmittel, anteilige Kosten für das, womit du arbeitest.
  • Die Kleinunternehmergrenze zählt Umsatz. Wer 26.000 Euro fakturiert und davon 9.000 Euro Kosten hat, ist bei einem Gewinn von 17.000 Euro trotzdem über der Grenze — der Gewinn spielt dort keine Rolle.
  • Die Steuer- und Gewerbesteuergrenzen zählen Gewinn. Deshalb kann derselbe Nebenerwerb umsatzsteuerlich schon „groß“ sein und einkommensteuerlich noch klein.

Das ist keine Feinheit für Buchhalterinnen. Es ist der Unterschied zwischen einer Rechnung, die stimmt, und einer, die du im Folgejahr korrigieren darfst — und der Grund, warum es sich lohnt, die eigenen Einnahmen und Ausgaben von Anfang an getrennt zu erfassen statt einmal im Dezember.

Der Freibetrag, der dir nicht hilft

Der häufigste Satz zu diesem Thema lautet: „Bis rund 12.000 Euro ist das sowieso steuerfrei.“ Gemeint ist der Grundfreibetrag, 2026 bei 12.348 Euro. Für eine Angestellte ist der Satz falsch, und zwar nicht ein bisschen.

  • Der Grundfreibetrag gilt einmal pro Person, nicht einmal pro Einkunftsart.
  • Er bezieht sich auf dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen — dein Gehalt eingeschlossen.
  • Mit einem Bürogehalt ist er längst ausgeschöpft. Dein Nebengewinn landet deshalb obenauf und wird mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
  • Wie hoch dieser Satz ist, hängt an Gehalt und Steuerklasse. Es ist erfahrungsgemäß mehr, als beim ersten Überschlagen angenommen wird.

Praktisch heißt das: Von dem, was du im Nebenerwerb verdienst, gehört ein Teil dem Finanzamt, und er wird erst mit dem Steuerbescheid eingesammelt — also lange, nachdem das Geld auf deinem Konto war. Von denen, die diesen Weg vor dir gegangen sind, hören wir immer wieder denselben Rat: einen Anteil jeder Einnahme beiseitelegen, bevor man sie als verfügbar betrachtet. Wie hoch dieser Anteil in deinem Fall sein sollte, rechnet dir eine Steuerberaterin in zwanzig Minuten aus — und dafür ist sie ihr Geld wert.

Die Grenze, die nicht in Euro steht

Zwei der fünf Schwellen haben mit deinem Verdienst nichts zu tun, und ausgerechnet sie kommen zuerst.

  • Deine Stunden. Die Krankenkasse schaut zuerst auf die Wochenstunden und erst danach auf das Einkommen. Wer in Vollzeit angestellt ist, wird in aller Regel als nebenberuflich geführt — kritisch wird es, wenn du deine Stelle reduzierst und der Nebenerwerb gleichzeitig wächst.
  • Die Gesamtarbeitszeit. Haupt- und Nebentätigkeit werden arbeitszeitrechtlich zusammengezählt. Das ist die Grenze, die in der Praxis am ehesten überschritten wird, und sie steht in keiner Steuertabelle.
  • Dein Arbeitsvertrag. Die meisten enthalten eine Anzeige- oder Genehmigungsklausel. Sie greift ab dem ersten Auftrag, unabhängig von der Höhe — eine Betragsgrenze gibt es dort nicht.

Was dein Arbeitgeber verlangen darf und was nicht, behandeln wir ausführlich im Überblick zur nebenberuflichen Selbstständigkeit. Für die Frage nach der Verdienstgrenze reicht ein Satz: Die Höhe deines Nebenverdienstes ist arbeitsrechtlich nicht der Punkt. Der Punkt ist, ob deine Hauptleistung darunter leidet und ob du in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber trittst.

Die Schwelle, die du überschreiten willst

Alles, was zu diesem Thema geschrieben wird, behandelt die Schwellen als Wände: bloß darunter bleiben, bloß nichts auslösen. Das ist eine sinnvolle Haltung, wenn der Nebenerwerb ein Dauerzustand sein soll — ein zweites Standbein neben dem ersten, für immer.

Wenn du im Büro sitzt und dich fragst, ob deine Arbeit auch anders gehen könnte, ist es die falsche Haltung. Dann ist der Nebenerwerb kein Dauerzustand, sondern eine Testphase mit doppeltem Boden: Dein Gehalt läuft weiter, während du herausfindest, ob jemand für deine Arbeit bezahlt. Und dann willst du diese Schwellen irgendwann überschreiten. Nicht aus Versehen, sondern absichtlich.

  • Die Kleinunternehmergrenze zu reißen, ist ein gutes Zeichen. Es bedeutet, dass du in einem Jahr mehr als 25.000 Euro fakturiert hast — neben einem Vollzeitjob.
  • Die Umstufung durch die Krankenkasse ist kein Unfall, sondern eine Folge. Sie kommt, wenn du deine Stelle reduzierst, und das tut man an dieser Stelle bewusst.
  • Was sich ändert, ist Verwaltung, nicht Erlaubnis. Umsatzsteuer-Voranmeldung, eigene Beiträge, mehr Buchhaltung — lauter Dinge, die planbar sind, wenn man sie kommen sieht.

Aus unserem Mentoring: Anni hat neben ihrem Job angefangen und schreibt nach sieben Monaten: „Jetzt, nach 7 Monaten, stehe ich in meiner Selbstständigkeit, mache die ersten Umsätze und habe den 9-to-5-Job endgültig an den Nagel gehangen.“ Sieben Monate sind kein Versprechen und keine Vorgabe — sie sind ein Beispiel dafür, dass die Reihenfolge trägt: erst die Einnahmen aufbauen, dann die Schwelle überschreiten, dann kündigen. Woher die ersten Aufträge dafür realistischerweise kommen, ist eine eigene Frage; einen Einstieg dazu findest du bei den Projektbörsen und Plattformen für Freelancer, und wie der Freelancing-Weg insgesamt neben der Remote-Anstellung steht, in unserer Übersicht Remote arbeiten.

Häufige Fragen zur Verdienstgrenze

Gibt es eine feste Verdienstgrenze für nebenberuflich Selbstständige?

Nein. Es gibt keinen Betrag, ab dem eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht mehr erlaubt wäre. Stattdessen gibt es mehrere unabhängige Schwellen, die verschiedenen Stellen gehören: 410 Euro Gewinn im Jahr beim Finanzamt, 25.000 beziehungsweise 100.000 Euro Umsatz bei der Umsatzsteuer, 24.500 Euro Gewerbeertrag bei der Gewerbesteuer, Stunden- und Einkommensgrenzen bei der Krankenkasse und die Nebentätigkeitsklausel in deinem Arbeitsvertrag. Jede löst etwas anderes aus, keine verbietet etwas. Alle Werte gelten für 2026 und ändern sich regelmäßig.

Zählt für die Grenzen mein Umsatz oder mein Gewinn?

Beides, je nach Schwelle — und das wird häufig verwechselt. Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf den Umsatz, also auf alles, was hereinkommt, bevor Kosten abgezogen werden. Die einkommensteuerlichen Grenzen und der Gewerbesteuer-Freibetrag beziehen sich dagegen auf den Gewinn, also auf das, was nach Betriebsausgaben übrig bleibt. Wer 26.000 Euro fakturiert und 9.000 Euro Kosten hat, liegt beim Umsatz über der Kleinunternehmergrenze, beim Gewinn aber deutlich darunter.

Was passiert, wenn ich die Grenze der Kleinunternehmerregelung überschreite?

Du wirst umsatzsteuerpflichtig: Auf deinen Rechnungen weist du dann Umsatzsteuer aus, führst sie ans Finanzamt ab und meldest sie regelmäßig an. Im Gegenzug kannst du die Umsatzsteuer auf deine eigenen betrieblichen Ausgaben als Vorsteuer abziehen. Verboten ist daran nichts, es ist Mehrarbeit in der Buchhaltung. Wichtig ist der Zeitpunkt: Maßgeblich sind der Umsatz des Vorjahres und eine höhere Grenze für das laufende Jahr — wann genau die Pflicht bei dir einsetzt, klärst du am besten vorher mit deinem Finanzamt oder einer Steuerberaterin.

Muss ich meinem Arbeitgeber melden, wenn mein Nebenverdienst eine bestimmte Höhe erreicht?

Eine Betragsgrenze gibt es im Arbeitsrecht dafür nicht. Maßgeblich ist, was in deinem Arbeitsvertrag steht: Die meisten Verträge enthalten eine Anzeige- oder Genehmigungsklausel, und die greift bereits ab dem ersten Auftrag, unabhängig davon, wie viel du damit verdienst. Sachliche Gründe, aus denen eine Nebentätigkeit abgelehnt werden kann, sind vor allem Konkurrenztätigkeit und eine Beeinträchtigung deiner Hauptleistung. Was für deinen konkreten Vertrag gilt, beantwortet verlässlich eine Fachanwältin — wir sind keine Anwältinnen.

Was passiert, wenn ich in einem Jahr mehr verdiene als geplant?

Dann greifen die Schwellen, die du überschritten hast, und zwar nacheinander und mit Vorlauf. Ein höherer Gewinn führt zu einer höheren Einkommensteuer, die mit dem Steuerbescheid fällig wird und danach oft zu Vorauszahlungen für das Folgejahr. Ein höherer Umsatz beendet die Kleinunternehmerregelung. Verlierst du dadurch etwas? Nein — es wird nichts rückwirkend untersagt, es ändert sich, was du abzuführen und zu melden hast. Unangenehm wird es nur, wenn nichts zurückgelegt wurde; deshalb ist der frühe Termin bei einer Steuerberaterin die günstigste Stunde des Jahres.

Ralph Höfting, Mitgründer von Nomads on a Path

Über den Autor

Ralph Höfting ist Mitgründer von Nomads on a Path. Er hat bis Ende 2022 im E-Commerce gearbeitet und ist seit Anfang 2023 selbstständiger Freelancer — den Übergang aus der Anstellung hat er neben dem laufenden Job vorbereitet. Gemeinsam mit Nici begleitet er im Mentoring The Nomads Work Frauen auf beiden Wegen in die Remote-Arbeit.

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